Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise geistern immer wieder Meldungen durch die Medien, dass Manger haftbar gemacht werden. In der Tat gibt es eine Geschäftsführerhaftung, welcher die Top-Manager unterliegen. Dies bezieht sich ins Besondere auf die ausführenden Organe von juristischen Personen, also beispielsweise dem Geschäftsführer einer GmbH oder dem Vorstandsvorsitzenden einer AG. Diese haften unter Umständen für Fehlentscheidungen mit Ihrem Privatvermögen. Hier gibt es die Möglichkeit, dieses Risiko entsprechend abzufedern, indem man eine Versicherung abschließet. Hier wäre an erster Stelle die D&O Versicherung zu nennen. Falls der Unternehmensleiter gegenüber dem Unternehmen haftbar gemacht wird, zahlt die D&O Versicherung unter Umständen den entstandenen Schaden. Aber auch im Vorfeld, sollte man sich um den entsprechenden Versicherungsschutz bemühen, um gewissen Haftungspotentiale schon vorab entsprechend abzusichern. Zu nennen wären in diesem Zusammenhanft z.B. die Vermögensschadenhaftpflicht, oder die Vertrauensschadenversicherung. Im Fall des Falles kann man dem Manager nicht vorwerfen, das Risikomanagement vernachlässigt zu haben, denn auch bei fehlenden Versicherungen kommt der Top-Manager in Erklärungsnot und muß unter Umständen haften!